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Mit 18 sind Missbrauchsopfer oft auf sich alleine gestellt

Ein Anteil am Vermögen der Täter sollte als Mindestschadenersatz an die Opfer gehen. Und was das mit dem Prozess zum Fall „Gunkl“ zu tun hat. Ein Gastkommentar von Katharina Braun.

Quelle: Kurier

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