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Entschädigung nach Entblößung
Die Leiterin einer Lustenauer Kleinkindbetreuung hat sich vor einer muslimischen Mitarbeiterin entblößt, nachdem diese vollverhüllt zur Arbeit erschienen war. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft sieht Diskriminierung und sexuelle Belästigung. Die Leiterin spricht von einem „absoluten Fehlverhalten“.
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