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Urteil des Bundesgerichtshofs: Orange gehört Obi nicht allein

Die Baumarktkette Obi kann laut einem BGH-Urteil keinen Markenschutz für die Farbe Orange beanspruchen. Verbraucher sehen die Farbe nicht als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, so die Begründung.

Quelle: Tagesschau

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