Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung: Wer viel verdient, muss ab 2027 empfindlich mehr vom Lohn dafür abgeben. Das bringt die vom Kabinett abgesegnete Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit sich. Wer weniger als 6375 Euro im Monat verdient, ist nicht betroffen.
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