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Aber natürlich ist die Forderung unsererseits, dass die Beweislastumkehr, diese Frist, sich weiter verlängert oder länger gewährleistet werden sollte, um Konsumentinnen und Konsumenten diese Beweislast zu ersparen und in eine bessere Position zu bringen. (Stephan Achernig)
Seit 1. Oktober gelten für viele Elektrogeräte in Österreich neue Regeln. So müssen Hersteller Reparaturen auch dann anbieten, wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist.
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