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Die Landwirtschaftskammer fühlt sich bestätigt in ihrer Sicht, dass der Präsident ausschließlich und allein die Kammer nach außen vertritt. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs war die Bestätigung, dass die Entlassung korrekt war. (Franz Lanschützer)
Im Rechtsstreit zwischen der Landwirtschaftskammerführung und zwei entlassenen Dienstnehmern – darunter der ehemalige Kammerdirektor – hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass die Entlassung einer Mitarbeiterin formal korrekt erfolgt sei. Beendet ist der Rechtsstreit damit aber nicht.
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