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Einfache Zulassung für E-Mopeds gefordert

Elektrisch betriebene zweirädrige Kleinkrafträder, also E-Mopeds, die bis zu 45 km/h schnell sein können, gelten ab 1. Oktobers nicht mehr als Fahrräder. Damit werden unter anderem Zulassung, Versicherung, Führerschein und Helm Pflicht.

Quelle: ORF News

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