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„Rote Hilfe“: Links, legal und doch verdächtig

Der Verein „Rote Hilfe“, in dem Elif Eralp war, darf linksextremen Gewalttätern juristischen Beistand leisten – das gehört zum Rechtsstaat. Aber auch, wer sich an Gesetze hält, kann ein Verfassungsfeind sein.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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