Der neue Bodenabfertiger am Flughafen Wien, die Joint Sky Services GmbH, darf trotz einer Anfechtung der Lizenzvergabe seinen Betrieb „vorerst“ wie geplant am 25. Oktober aufnehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am Donnerstag.
Noch keine Kommentare. Sei der Erste!