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Zusätzliche Stunde zählt als Arbeitszeit

Während viele Menschen in der Nacht auf Sonntag eine Stunde länger schlafen können, dauert für manche Beschäftigte der Nachtdienst länger. Diese zusätzliche Arbeitszeit muss bezahlt oder gutgeschrieben werden, erklärt Christian Maier von der Arbeiterkammer Vorarlberg. Im Frühling darf die kürzere Nacht dagegen nicht…

Quelle: ORF News

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