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Mindesthaftdauer festgelegt: NSU-Mittäterin Zschäpe kommt nicht vorzeitig frei

Nach 15 Jahren im Gefängnis beantragt die wegen der Mittäterschaft bei zehn Morden verurteilte Rechtsterroristin Zschäpe eine vorzeitige Haftentlassung. Das Münchner Oberlandesgericht berücksichtigt bei seinem Urteil mehrere Aspekte, die für sie sprechen. Ein zeitnahes Leben in Freiheit wird Zschäpe aber nicht gewährt.

Quelle: n-tv

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