Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Teile des Vorarlberger Baugesetzes aufgehoben. Hintergrund ist ein Streit um den Abbruch eines alten Gasthauses in Dornbirn. Das Gesetz nahm hier zwar auf den Schutz des Ortsbildes Rücksicht, nicht aber auf die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung.
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