Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen nur als letztes Mittel und mit klarer rechtlicher Grundlage eingesetzt werden. Das Heimaufenthaltsgesetz ist für diese Sachverhalte keine geeignete Rechtsgrundlage. (Bernhard Achitz)
Seit drei Monaten gibt es in Wien die „Auszeit-WG“ für kriminelle Kinder unter 14. Nach wie vor sorgt das Projekt für Kritik. Nun fordert auch die Volksanwaltschaft, dass das Justizministerium schnell eine klare Rechtsgrundlage schafft.