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FAQ: Was die neuen Regeln für Pizzamopeds bedeuten

Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt heute vollständig in Kraft. Sie beinhaltet eine kleine Änderung mit großer Wirkung: Elektronisch betriebene Mopeds gelten ab sofort als zweirädrige Kleinkrafträder.

Quelle: Tagespresse

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