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„Nein heißt Nein“ schützt Jugendliche zu wenig (Sexualstrafrecht)

Die Missbrauchsbeauftragte hat recht: Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ reicht nicht zum Schutz von Jugendlichen vor sexueller Gewalt. Aber eine Strafrechtsreform ist schwierig.

Quelle: FAZ

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